top of page

Dienstleistungen

Wir beraten und vertreten Sie als Privatperson, Unternehmen oder Behörde bei Ihren rechtlichen Anliegen. Als Anwaltskanzlei sind wir in zahlreichen Rechtsgebieten versiert und besonders auf das Immobilienrecht und Vertragsrecht spezialisiert. Unser Notariat steht Ihnen in allen notariellen Belangen zur Verfügung, von der Beurkundung von Grundstücksgeschäften, Ehe- und Erbverträgen bis hin zur Gründung von juristischen Personen und anderen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, die einer Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen. Unsere Dienstleistungen erbringen wir in unserer Kanzlei oder auf Wunsch bei Ihnen vor Ort.

Rechtsberatung und Prozessführung

Von der juristischen Beratung Hinter den Kulissen und Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir sind Ihr starker Partner.

mehr erfahren

Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Joel Steiner in Luzern
Sonja Vollenweider Notarin in Luzern

Notariat

Immobilienkaufverträge, Gründungen von Gesellschaften, Begründung von Stockwerkeigentum und vieles mehr; das bietet unser Notariat.

mehr erfahren

Rechtsgebiete

Öffentliches Baurecht

Wir beraten und vertreten sowohl Bauherrschaften und Unternehmen als auch Gemeinwesen in baurechtlichen Fragestellungen; vom einfachen Baugesuch für das Eigenheim über Gesuche für Bauten ausserhalb der Bauzone bis hin zu komplexen Arealüberbauungen. Dabei können unsere Spezialisten auf ein langjährig aufgebautes Verständnis für bautechnische Belange und wirtschaftliche Zusammenhänge sowie auf diversifizierte prozessrechtliche Erfahrungen zurückgreifen.

Planungs- und Umweltrecht

Wir beraten und begleiten Grundstückeigentümer und Gemeinwesen im Nutzungsplanverfahren (Revision von Zonenplänen, Bebauungsplänen, Ein- und Auszonungen, Enteignungen inkl. Entschädigungsfolgen), in umweltrechtlichen Belangen wie etwa der Sanierung belasteter Standorte (Altlasten), dem Immissionsschutz (z.B. Lärm von Wärmepumpen), dem Gewässerschutz und dem Natur- und Heimatschutz sowie bei Fragen des Denkmalschutzes.

Stockwerkeigentum

Wir beraten Grundstückeigentümer bei der Strukturierung von Stockwerkeigentum (inkl. Erstellung von Reglementen), unterstützen die Stockwerkeigentümergemeinschaft oder deren Verwaltung bei der Durchführung von Versammlungen, verfassen bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Gemeinschaft Rechtsgutachten und begleiten einzelne Stockwerkeigentümer oder die Gemeinschaft bei der Anfechtung von Beschlüssen.

Miet- und Pachtrecht

Wir setzen uns regelmässig mit mietrechtlichen Anliegen auseinander und können auf eine weitreichende Expertise, auch in prozessrechtlicher Hinsicht, zurückgreifen. Von der Gestaltung eines Mietvertrags über Leistungsstörungen während des Mietverhältnisses (Mängel, Verletzungen der Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht, Zahlungsverzug) bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses.

Nachbarrecht

Wir beraten und vertreten Grundstückeigentümer bei der Abwehr von übermässigen Beeinträchtigungen aus der Nachbarschaft durch Lärm, Geruch, Staub, Licht, Beschattung etc. und setzen Schadenersatzansprüche durch. Darüber hinaus stehen wir den Eigentümern bei Fragen zu Grenzabständen von Pflanzen und Grenzvorrichtungen (Zäune, Mauern, Sichtschutzwände) mit Rat und Tat zur Seite oder setzen Noterschliessungsrechte (Wegrechte, Durchleitungsrechte) gerichtlich durch bzw. wehren solche ab. 

Werkvertrags- und Auftragsrecht

Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Redaktion oder Kontrolle von Werkverträgen, Aufträgen, Planerverträgen (Architektur- Bauingenieur- und Generalplanerverträge), Bauleitungsverträgen sowie General- und Totalunternehmerverträgen. Kommt es aus solchen Verträgen zu Streitigkeiten, vertreten wir Sie bei der aussergerichtlichen Lösungsfindung (oftmals unter Beizug von Bauwesen- und Haftpflichtversicherungen) oder setzen Ihre Ansprüche vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten durch.

Allgemeines Vertragsrecht

Wir verfassen und überprüfen Verträge, beraten die Vertragsparteien im Streitfall bei der Auslegung umstrittener Klauseln oder prüfen, ob einzelne Klauseln überhaupt Vertragsbestandteil geworden sind, passen bestehende Verträge an geänderte Bedürfnisse an oder erstellen Aufhebungsvereinbarungen. Bei Willensmängeln (Irrtum, Täuschung, Drohung, Übervorteilung) fechten wir für Sie Verträge an und wehren nötigenfalls Ansprüche aus ungültigen, rechtswidrigen oder sittenwidrigen Verträgen ab. Bei Leistungsstörungen wie z.B. Verzug, Schlechterfüllung oder gänzlicher Nichtleistung beraten wir Sie über alle rechtlichen Möglichkeiten und ergreifen die für Sie beste Handlungsalternative. 

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bei der Gestaltung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen, bei der Abwehr- oder Durchsetzung von arbeitsvertraglichen Forderungen (Lohn, Ferien, Überstundenentschädigung, Gratifikation, Boni, Arbeitszeugnis etc.) und weiteren zentralen Themen des Arbeitsrecht wie z.B. Prüfung oder Redaktion von Personalreglementen, Beratung bei Massenentlassungen, Aufsetzen von Zielvereinbarungen, Prüfung oder Redaktion von Weisungen oder Abmahnungen, Errichtung/Durchsetzung/Abwehr von Konkurrenzverboten, Unterstützung bei Lohnbuchkontrollen, Massnahmen bei Insolvenz des Arbeitgebers.

Haftpflichtrecht

Im Haftpflichtrecht umfassen unsere Dienstleistungen die Betreuung von Schadenfällen im Zusammenhang mit den verschiedensten Haftungsarten (Vertrag, unerlaubte Handlungen, Organverantwortlichkeit, Staatshaftung), sowohl beratend als auch prozessierend auf Kläger- oder Beklagtenseite. Wir sind besonders auf die Haftung aus Vertragsverletzungen (z.B. Arzthaftung) sowie Haftungsklagen nach Verkehrs- und Arbeitsunfällen spezialisiert. Dabei profitieren Sie von unserer Vernetzung mit einschlägigen Experten und Gutachterstellen, was gerade bei komplexen Verkehrsunfällen und im Falle von ärztlichen Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern von besonderer Bedeutung ist. Ausserdem unterstützen wir Sie in diesen oftmals schwierigen Zeiten auch gegenüber den Sozial- und Privatversicherungen.

Erbrecht- und Nachlassplanung

Wir unterstützen Unternehmen bei der Nachfolgeplanung und Privatpersonen bei ihrer Nachlassplanung. In diesem Kontext beraten wir Sie über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten mittels Testamentserrichtungen oder Erbverträgen. Im Rahmen von Nachlassverfahren prüfen wir für Sie, ob Ihre erbrechtlichen Ansprüche verletzt sind und ergreifen dagegen nötigenfalls die erforderlichen rechtlichen Schritte. Als Willensvollstrecker sorgen wir für eine speditive Teilung der Erbschaft. Ist kein Willensvollstrecker eingesetzt und zeichnen sich Streitigkeiten unter den Erben ab, liquidieren wir den Nachlass und erstellen den hierzu erforderlichen Teilungsvertrag.

Verwaltungsrecht

Wir beraten und vertreten öffentliche Gemeinwesen in verschiedenen öffentlich-rechtlichen Belangen, etwa in personalrechtlichen Fragen, bei der Vergabe von Konzessionen oder bei Aufträgen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens. Ebenso beraten und vertreten wir aber auch Unternehmen und Privatpersonen in Verfahren vor staatlichen Behörden, namentlich bei Bewilligungs- oder Konzessionsverfahren (Wirtschaftsbewilligungen im Gastgewerbe, Taxikonzessionen und dgl.), bei der Geltendmachung von Subventionen (z.B. im Rahmen von Energieförderprogrammen) oder der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen (Submissionen).

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Wir beraten Gläubiger und Schuldner in allen betreibungs- und konkursrechtlichen Fragen. Für unsere Mandanten beurteilen wir die Prozesschancen und führen Verfahren in allen Bereichen der Betreibung, des Konkurses und des Nachlassverfahrens. Ausserdem verfügen wir über grosse Erfahrung bei der Verarrestierung von Vermögenswerten (Arrest) und der Rückführung von unzulässig beiseite geschaffter Vermögenswerte (paulianische Anfechtung). Ob Forderungsdurchsetzung oder Forderungsabwehr, wir sind Ihr zuverlässiger Partner.

Strafrecht

Wir stehen Ihnen als beschuldigte oder geschädigte Person und Opfer im Rahmen einer Strafuntersuchung, einem Strafprozess oder einem strassenverkehrsrechtlichen Verfahren zur Seite. Wir verfügen nicht nur über ein weitreichendes Verständnis im allgemeinen Strafrecht und Nebenstrafrecht (Betäubungsmitteldelikte, Strassenverkehrsdelikte, Umweltstrafrecht), sondern können dank unserer Expertise in wirtschaftlichen Belangen auch bei anspruchsvoller Wirtschaftskriminalität (Steuerbetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Unterlassen der Buchführung, Geldwäscherei etc.) gründliche Beratung und verlässliche Strafverteidigung offerieren.

Steuerrecht

Wir verfügen über die erforderliche Expertise, um Private und Unternehmen in steuerrechtlichen Angelegenheiten zu beraten, namentlich in den Bereichen der Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Gewinnsteuern, Verrechnungssteuern sowie bei der Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Gesellschafter bei Privatentnahmen oder dem Vorwurf verdeckter Gewinnausschüttungen. Wir holen verbindliche Auskünfte der Steuerbehörden zur steuerlichen Behandlung von geplanten, konkreten und steuerlich relevanten Sachverhalten ein (Steuerruling), führen Verhandlungen mit den Steuerbehörden und verhelfen Ihren Rechten nötigenfalls auch auf dem Rechtsweg im Rahmen eines Prozesses durch.

Notariat

Immobiliengeschäfte

Unser Notariat erarbeitet und beurkundet für Sie massgefertigte Grundstückkaufverträge mitsamt den für die Finanzierung benötigten Pfandverträgen, nimmt Parzellierungen vor, begründet Stockwerkeigentum oder Miteigentum und errichtet Dienstbarkeiten wie z.B. Baurechte, Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Leitungsrechte und Näherbaurechte.

Gesellschaften und Stiftungen

Unser Notariat begleitet Sie bei der Gründung Ihrer AG, GmbH oder Stiftung, beurkundet Statutenänderungen von bestehenden Gesellschaften (z.B. Änderung der Firma, Anpassung des Gesellschaftszwecks oder Verlegung des Sitzes) und nimmt für Sie Kapitalanpassungen, Umwandlungen, Fusionen und Spaltungen vor.

Eheverträge und Erbverträge

Unser Notariat beurkundet auf Sie zugeschnittene Eheverträge, Erbverträge und Testamente, um vorteilhafte güterrechtliche Abmachungen und eine wunschgemässe Nachlassplanung für Sie resp. wirtschaftlich optimale Nachfolgeplanung für Ihr Unternehmen zu gewährleisten.

Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie selber bestimmen, wer bei Verlust Ihrer Urteilsfähigkeit (durch Unfall oder Krankheit) die Entscheidungen für Sie treffen soll. Damit verhindern Sie, dass die Erwachsenenschutzbehörde für Sie entscheidet. Unser Notariat errichtet mit Ihnen zusammen einen rechtsgültigen Vorsorgeauftrag und ist Ihnen behilflich, die Errichtung und den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen.

Sonstige Beurkundungen

Unser Notariat beurkundet Bürgschaftserklärungen natürlicher Personen, die ab einer Haftungssumme von 2000 Franken formbedürftig sind, wirkt an der Durchführung von Verlosungen oder Wettbewerben mit, um die Rechtmässigkeit der Veranstaltung zu gewährleisten und errichtet vollstreckbare öffentliche Urkunden im Sinne des Zivilprozessrechts.

Beglaubigungen

Unser Notariat steht Ihnen für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, für die Beglaubigung einer Kopie oder bei der Beglaubigung einer Übersetzung zur Verfügung.

Klient von Vollenweider Steiner erhält Rechtsberatung in Luzern

Bauen Sie auf uns

und Ihr gutes Recht

Unser Team von Spezialistinnen und Spezialisten setzt sich mit Leidenschaft dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, sei es bei der Aushandlung einer massgeschneiderten aussergerichtlichen Einigung oder bei der Führung eines Prozesses. Wir sind bestens vernetzt, pflegen den fachlichen Austausch und sind mit allen aktuellen Rechtsfragen vertraut. Wir arbeiten lösungsorientiert und legen Wert auf eine unkomplizierte und rasche Zusammenarbeit im Interesse unserer Klientinnen und Klienten.

bottom of page